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BGH, 26.03.1990 - II ZR 306/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Streit zwischen Gesellschaftern über Höhe einer Abfindung - Berücksichtigung des Einheitswertbescheids des Finanzamts als Grundlage der Berechnung der Abfindung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB §§ 161 ff
Bemessung der Abfindung eines aus mehreren Kommanditgesellschaften ausscheidenden Gesellschafters
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.03.1986 - IX ZR 104/85
Entscheidung über einen erstinstanzlichen nicht beschiedenen Anspruch im …
Auszug aus BGH, 26.03.1990 - II ZR 306/88
Denn der Grundsatz, daß ein Rechtsmittelgericht den vom unteren Gericht noch nicht entschiedenen Teil des Streitgegenstandes nicht an sich ziehen darf, kann durchbrochen werden, wenn beide Parteien das Rechtsmittelgericht um Entscheidung des gesamten Streitgegenstandes angehen oder ein solches Einverständnis infolge Rügeverzicht zu vermuten ist (vgl. BGHZ 97, 280).